Wir nutzen den Ausdruck „Gold in Sammelverwahrung“, wenn ein Goldbarren von mehreren Investoren geteilt wird. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um LBMA-zertifizierte 12,4-kg-Goldbarren. Jeder Investor besitzt nur einen Bruchteil eines Barrens. Diese Anlageform unterscheidet sich vom hundertprozentigen Besitz im eigenen Namen, bei dem Sie der einzige Besitzer der Barren oder Münzen sind.
Wenn Sie in sammelverwahrtes Gold investieren, setzen Sie sich einem Gegenparteirisiko aus, da es vorkommen kann, dass der Zwischenhändler ausfällt. Der Edelmetallhändler oder -broker teilt die Goldbarren unter seinen Klienten auf und schickt dem Lagerunternehmen, mit dem er zusammenarbeitet, eine Liste der Serien- und Kundennummern. Das Partnerunternehmen kennt die Identität der Kunden nicht und das Einlagerungszertifikat wird auf den Namen des Edelmetallhändlers ausgestellt.
Bei Gold in Sammelverwahrung ergeben sich zwei Probleme, wenn ein Anleger sein Gold abholen möchte. Eines ist physikalischer Natur: Wenn sich mehrere Investoren einen großen Barren teilen, müsste dieser eingeschmolzen und zu kleineren Barren verarbeitet werden, damit ein Kunde seinen Anteil bekommen kann. Das ist ein kostspieliges und zeitaufwendiges Verfahren. Das zweite Problem ist administrativer und rechtlicher Art: Da das Lagerunternehmen die Identität der Kunden nicht kennt, kann es ihnen keinen direkten Zugang zu den Lagereinrichtungen gewähren.
Sammelverwahrtes Gold mag im Kontext kurzfristiger Spekulationen interessant sein. Die entsprechenden Plattformen haben die Kauf- und Verkaufsorders mit Hilfe eines komplexen Computersystems automatisiert, welches die Anteile zwischen den Nutzern verteilt und ihnen dadurch die gewünschte Liquidität bietet. Dadurch lassen sich zudem die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten senken. Das Gegenparteirisiko bleibt jedoch bestehen und in einer Notfallsituation wird es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Bestände abzuholen. Der Besitz von sammelverwahrtem Gold bietet nicht die gleichen Garantien wie der direkte Besitz von eindeutig zugewiesenen Produkten.