Wir verwenden den Ausdruck „einzelverwahrtes“, „segregiertes“ oder „eindeutig zugewiesenes Gold“, wenn ein Investor einen oder mehrere Barren zu 100% im eigenen Namen besitzt. Jeder Barren wird durch eine einmalige Seriennummer sowie ein vom Hersteller ausgegebenes Echtheitszertifikat identifiziert. Diese Anlageform unterscheidet sich vom sammelverwahrten Gold, wo sich mehrere Investoren einen Barren teilen.
Edelmetallhändler oder -broker nutzen die Dienste von Unternehmen, die sich auf die sichere Lagerung spezialisiert haben. Damit Gold eindeutig einem Investor zugeordnet werden kann, muss das Lagerunternehmen dessen Namen kennen. Aus diesem Grund muss der Edelmetallhändler einen Identitätsnachweis sowie einen Adressnachweis für seine Kunden erbringen. Die seriösesten Händler werden zudem einen Lagervertrag mit dem Investor schließen.
Die Edelmetalle werden von einer unabhängigen Versicherungsgesellschaft versichert. Name und Konditionen sind im Lagervertrag aufgeführt.
Sobald die administrativen Prozesse beendet sind und das Gold an die Lagereinrichtung geliefert wurde, wird ein Einlagerungszertifikat ausgestellt. Dieses enthält den vollen Namen des Investors, den Lagerort sowie eine Liste der Barren mit ihren spezifischen Charakteristiken (Gewicht, Hersteller, Seriennummer). Das Zertifikat stellt eine Besitzurkunde dar und bescheinigt, dass zwischen dem Investor und seinem Gold kein Zwischenhändler steht.
Da das Lagerunternehmen den Investor kennt, kann ein Termin vereinbart werden, um die Edelmetallbestände zu inspizieren, ohne dass dabei ein Vertreter des Edelmetallhändlers oder Brokers anwesend sein muss. Der Investor kann seine Bestände selbst überprüfen und teilweise oder vollständig abholen, wenn das gewünscht wird.