Direkter Besitz oder Sammelverwahrung?

Im Kontext der aktuellen Finanzkrise sehen sich Goldinvestoren vor allem mit den folgenden beiden Risiken konfrontiert:

  • Das Gegenparteirisiko, dem die Anleger ausgesetzt sind, wenn sie ihre Investments mittels eines Zwischenhändlers besitzen, statt direkt im eigenen Namen. Der Investor muss das Risiko eines Ausfalls bzw. einer Insolvenz der Gegenpartei auf sich nehmen.
  • Das Risiko, kein physisches Gold zu besitzen und die Existenz des Goldes nicht überprüfen zu können.

Das Gegenparteirisiko lässt sich beispielhaft am Fall der Unternehmen MF Global und Sentinel Asset Management erkennen, die beide Konkurs anmelden mussten: Beide Unternehmen verkauften entweder Goldzertifikate oder Gold, das im Bankensystem gelagert wurde. In beiden Fällen waren die Investoren nicht die hundertprozentigen, direkten Eigentümer des Goldes – das Edelmetall befand sich im Besitz von MF Global und Sentinel Asset Management. Zudem hatten die Anleger keinen direkten Zugang zu ihrem Gold und konnten ihre Bestände weder prüfen noch rasch abholen. Sie waren somit dem Ausfallrisiko der Gegenpartei ausgesetzt und fielen der Insolvenz der beiden Gesellschaften zum Opfer.

 

 

IN WELCHER FORM BESITZT DER ANLEGER GOLD?

  • Bei Gold in Sammelverwahrung handelt es sich üblicherweise um Anteile an einem Goldbarren (normalerweise 12,5-kg-Barren). Die Investitionsgüter sind keine geschlossenen Einheiten wie ein ganzer Barren, sondern Teile eines oder mehrerer großer Barren.
  • Beim direkten Goldbesitz haben Sie die volle Kontrolle über den oder die Barren, je nach Umfang des Investments.
  • Als Anleger hat man also die Wahl zwischen Anteilen an Goldbarren (sammelverwahrtes Gold) oder hundertprozentigem Eigentum an den betreffenden Barren.

 

WAS BEDEUTET DAS FÜR DEN INVESTOR?

  • Sammelverwahrtes Gold ist per Definition eine Anlageform, bei der sich mehrere Investoren einen Barren teilen – jeder besitzt ein Stück des Goldbarrens.
  • Der direkte Goldbesitz mit eindeutig zugewiesenen Produkten bedeutet dagegen, dass der Investor eine bestimmte Zahl vollständiger Barren hält, je nach Umfang der Investition.
  • In einem Fall handelt es sich um gemeinschaftlichen Besitz, im anderen um direktes, hundertprozentiges Eigentum im eigenen Namen.

 

IN WELCHEM FALL KENNEN DIE LAGERUNTERNEHMEN DIE NAMEN DER KUNDEN?

Die Unternehmen, die Goldinvestments in Sammelverwahrung oder in Form von direktem Besitz anbieten, haben Partnerschaften mit unabhängigen Gesellschaften geschlossen, welche auf die sichere Lagerung von Edelmetallen spezialisiert sind, normalerweise außerhalb des Bankensystems.

Bei Sammelverwahrung kennt das Lagerunternehmen lediglich die Kundennummer des Anlegers und die Seriennummer des Barrens, der dieser Kundennummer zugeordnet ist. Es ist nicht über die Identität der Anleger informiert, die sich hinter den jeweiligen Nummern verbergen. Das Unternehmen, welches die Sammelverwahrung anbietet, besitzt bei dem Lagerunternehmen nur ein einziges Konto im eigenen Namen, sowie eine Vielzahl von Unterkonten für die einzelnen Kunden, die dem allgemeinen Unternehmenskonto zugeordnet sind. Es wird kein Konto im Namen des Anlegers direkt beim einlagernden Unternehmen eröffnet. Letztlich ist es der Anbieter dieser Investitionsmöglichkeit, der das Gold im Namen seiner Kunden einlagert.

Beim direkten Goldbesitz stellt das Lagerunternehmen selbst ein Einlagerungszertifikat aus, auf dem die Identität des Kunden sowie die Seriennummern seiner Barren eindeutig angegeben sind. Zudem wird ein Einlagerungskonto im Namen des Anlegers eröffnet. Das Lagerunternehmen weiß also genau, wer seine Kunden sind und wem welcher Barren gehört. In diesem Fall kennt sowohl der Edelmetallhändler oder -broker, der das Investment anbietet, als auch die Lagerfirma die Identität der Kunden sowie deren genaue Edelmetallbestände.

In einem Fall ist das Lagerunternehmen also über die Identität der Kunden unterrichtet (Vor- und Nachname), im anderen hat es lediglich eine Liste mit Kundennummern zur Verfügung und verwaltet nur ein Einlagerungskonto – das des Unternehmens.

 

BESITZURKUNDEN UND EINLAGERUNGSZERTIFIKATE

Im Falle von sammelverwahrtem Gold werden die Einlagerungszertifikate in Form einer Liste ausgegeben, die alle Kundennummern sowie alle Seriennummern der gelagerten Barren enthält. Dieses Zertifikat wird vom Lagerunternehmen ausgestellt und ist allgemein gehalten und nicht personalisiert.

Beim direkten Besitz erhält dagegen jeder Anleger sein persönliches Zertifikat. Dieses wird direkt vom Lagerunternehmen ausgestellt und enthält den vollständigen Namen des Kunden sowie die Seriennummern der Barren. Es stellt somit eine Besitzurkunde über die eingelagerten Produkte dar.

Zugang und Prüfung der Bestände

Bei Gold in Sammelverwahrung ist es im Allgemeinen viel schwieriger, wenn nicht gar unmöglich, die Bestände selbst in Augenschein zu nehmen. Das Geschäftsmodell des Anbieters dieser Anlageoption sieht es nicht vor, den Kunden leichten Zugang zu den Lagereinheiten zu gewähren und die Entnahme der eigenen physischen Produkte geht oft mit erheblichen Kündigungsgebühren einher.

Beim direkten Goldbesitz ist der Zugang zum Tresor dagegen garantiert. Das Lagerunternehmen kennt die Investoren und die Seriennummern ihrer jeweiligen Barren, da ein Kundenkonto im Namen des Anlegers eröffnet wurde. Das Lagerunternehmen ist gesetzlich verpflichtet, dem Besitzer den Zugang zu seinem Gold zu gewähren, ohne dass dazu die Anwesenheit eines Mitarbeiters des Edelmetallhändlers oder -brokers erforderlich ist. Die physische Inbesitznahme der Edelmetalle durch den Anleger ist rechtlich unproblematisch und mit keinerlei Gebühren verbunden, da der Kunde der direkte Besitzer der Barren ist.

Unterschiede bei den Kosten

Der Besitz von Gold in Sammelverwahrung ist preisgünstiger als der direkte Besitz im eigenen Namen, da letzterer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Zu diesen zusätzlichen Kosten zählt beispielsweise die versicherte Lieferung der Produkte eines jeden Klienten zum Lagerort. Die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten fallen nicht nur für die gelegentliche Lieferung eines weiteren 12,5-kg-Barrens an, sondern für jede Bestellung, die im Namen eines Kunden geliefert und eingelagert wird. Zudem ist die Eröffnung eines persönlichen Einlagerungskontos und die Ausstellung eines Zertifikats für jeden Anleger mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Schlussfolgerung:

Beide Lösungen ermöglichen den Besitz von physischem Gold außerhalb des Bankensystems, richten sich jedoch an unterschiedliche Anleger. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile und jeder Investor muss letztlich selbst entscheiden, welches Angebot am besten zum eigenen Profil und zur eigenen Anlagestrategie passt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, ob in erster Linie spekuliert werden soll, ob man lang- oder kurzfristig anlegen will, welche Kosten akzeptabel sind, ob das Gold sammel- oder einzelverwahrt sein soll und welchen Wert man auf Konditionen wie direkten Besitz ohne Zwischenhändler, direkten Zugang zu den Tresoren, die Möglichkeit zur schnellen Entnahme der Barren und die Liquidität des Investments legt.

 

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